Qualität bedeutet, dass der Kunde und nicht die Ware zurückkommt.
Hermann Tietz (1837 - 1907), Kaufmann und Begründer der Kaufhauskette »Hertie«

Wir beraten mit über 20 Jahren profunder Erfahrung als Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen sowie als Fachanwalt


Unsere Mandanten im Raum Stuttgart und Dortmund sowie bundesweit sind kleinere und mittelständische Unternehmen, Handwerker, Kaufleute und Handelsvertreter, aber auch Existenzgründer, Anleger, Insolvenzverwalter, Erben und Pflichtteilsberechtigte.

Wir beraten im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie im Handelsvertreterrecht, E-Commerce-Recht, Wirtschaftsrecht und Kapitalanlagerecht. Zudem haben wir Expertise in der Gründung von Gesellschaften sowie in der Begleitung von Startups.

Wir sind erfahren im Erbrecht, insbesondere bei der Nachfolgeplanung, als Testamentsvollstrecker und bei der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.

Wir sind Ihr qualifizierter und taktischer Partner im Familienrecht, von der Trennung über die Scheidung hinaus und in Unterhaltsfragen.